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Verstöße gegen Ordnungsrecht

Das Wissen um lebensmittelrechtliche Pflichten ist keinesfalls von untergeordneter Bedeutung und daher nicht zu unterschätzen. Die Nichtbeachtung kann fatale Folgen haben.Die Lebensmittelüberwachung stellt fest:

  • Erhebliche Hygienemängel
    • Beseitigung innerhalb von 24 Stunden sonst Bußgeld € 400-€ 600.
       
  • fehlende Mitarbeiterschulungen (Infektionsschutzgesetz, Lebensmittelhygiene)
    • innerhalb von 14 Tagen nachreichen.
       
  • Bauliche Mängel
    • 4 Wochen Frist

Danach erfolgt ein Strafverfahren oder sogar die Schließung des Betriebes. Wer gesundheitsschädliche Lebensmittel in den Verkehr bringt, kann zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren verurteilt werden.