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Lebensmittelkennzeichnung

SB Ware/Bedienungsware/Speisekarten

Die Kennzeichnung von Lebensmitten unterliegt der Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV, Verordnung Nr. 1169/2011). Die Inhalte dieser Verordnung sind seit dem 13.12.2014 verpflichtend umzusetzen und werden von mir zusammengestellt.

Die in der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung (ZzulV vom 29.01.1998) geforderte Kennzeichnung von Zusatzstoffen wird von mir in einer Liste aufgelistet.

Die Umsetzung der europäischen Richtlinie zur Allergenkennzeichnung sieht bei loser und verpackter Ware eine Kennzeichnung von Allergenen vor.
Die vierzehn Zutaten, die in Europa am häufigsten Lebensmittelallergien (etwa 90 %) auslösen, müssen aufgeführt werden, auch wenn nur kleinste Mengen davon als Zutat verwendet wurden.